Als sicherheitsrelevant gelten folgende Tätigkeiten:
- direktes oder indirektes Führen von Triebfahrzeugen;
- operatives Sichern und Regeln des Zugverkehrs und von Rangierbewegungen;
- operatives Vor- und Nacharbeiten an Zügen und Rangierbewegungen;
- Begleiten von Zügen aus Gründen der Betriebssicherheit;
- Sicherung einer Arbeitsstelle im Gleisbereich.