742.141.2STEBVFederal Council Ordinance01.01.2010Originalquelle
Gefährdet eine mit einer sicherheitsrelevanten Tätigkeit betraute Person eines Eisenbahnunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs schwerwiegend oder wiederholt, so meldet das BAV diese Verstösse der zuständigen Behörde des Staates, in dem das Eisenbahnunternehmen seinen Sitz hat.
Auf der Stelle abgenommene Führerausweise und Bescheinigungen werden dieser Behörde übergeben.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.