Das BAV erlässt Richtlinien über:
- die medizinischen Voraussetzungen für die Ausübung sicherheitsrelevanter Tätigkeiten;
- die Durchführung der ärztlichen Untersuchung durch die Vertrauensärzte und -ärztinnen;
- die verkehrspsychologischen Voraussetzungen für die Ausübung sicherheitsrelevanter Tätigkeiten;
- die Durchführung der psychologischen Untersuchung durch die Vertrauenspsychologen und -psychologinnen;
- die Inhalte der theoretischen und der praktischen Prüfung;
- die für die ausländische Triebfahrzeugführer und -führerinnen geltenden persönlichen Voraussetzungen, die Ausbildung und die Prüfung.