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Kommentare: Art. 42 | Omnilex
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STEBV · Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich
Art. 42
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Art. 42
742.141.2
STEBV
Federal Council Ordinance
01.01.2010
Originalquelle
Der Datensatz über die Führerausweise und Bescheinigungen enthält:
Anrede, Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Staatsangehörigkeit und Registernummer sowie Foto der Person;
Angaben über die Sprachkenntnisse;
Schlussbeurteilungen der medizinischen und psychologischen Tauglichkeit sowie von deren Einschränkungen;
Datum der bestandenen Fähigkeitsprüfungen und periodischen Prüfungen;
Angaben über die in den Bescheinigungen eingetragenen Kompetenzen;
Angaben über Verwaltungsmassnahmen und damit zusammenhängende wichtige Umstände;
Angaben über die fachliche Spezialisierung.
Der Datensatz über die Personen nach Artikel 41 Absatz 1 Buchstaben b–e enthält:
Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer;
Datum der Ernennung.
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