Die theoretische Fähigkeitsprüfung muss innerhalb von 14 Tagen durchgeführt werden.
Wird die praktische Prüfung mehr als sechs Monate nach der theoretischen Prüfung durchgeführt, so müssen die theoretischen Kenntnisse erneut überprüft werden.
Soweit diese Verordnung keine Vorschriften über die zu prüfenden Fähigkeiten bei der praktischen Prüfung enthält, werden diese durch die Prüfungsexperten und ‑expertinnen bestimmt.
Das BAV erlässt Richtlinien über die Durchführung der Prüfung.
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