Die in der theoretischen Prüfung gestellten Fragen betreffen die Teilgebiete der gestützt auf Artikel 17 Absatz 3 EBG1vom BAV erlassenen Fahrdienstvorschriften (Schweizerische Fahrdienstvorschriften) und der Betriebsvorschriften für die Bahnnetze der Eisenbahnunternehmen nach Anhang 1 sowie der Betriebsvorschriften der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Der Schwierigkeitsgrad entspricht der Kategorie.
SR 742.101 ↩
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