Die praktische Prüfung für das direkte Führen weist einen der Kategorie entsprechenden Schwierigkeitsgrad auf. Die geprüfte Person muss bei der Bedienung eines Fahrzeuges insbesondere zeigen, dass sie:
die erforderlichen Geschwindigkeiten einhalten kann;
sicher an der gewollten Stelle anhalten kann;
das erforderliche Urteilsvermögen und die notwendigen praktischen Fähigkeiten besitzt;
ihre theoretischen Kenntnisse anwenden kann;
das Fahrzeug jederzeit so beherrscht, dass nie ernsthafte Zweifel an der Erfüllung der fahrdienstlichen Aufgabe entstehen.
Die praktische Prüfung für das indirekte Führen weist einen der Kategorie entsprechenden Schwierigkeitsgrad auf. Die geprüfte Person muss insbesondere zeigen, dass sie:1
die Befehle so erteilen kann, dass sicher an der gewollten Stelle angehalten werden kann;
das erforderliche Urteilsvermögen und die notwendigen praktischen Fähigkeiten besitzt;
ihre theoretischen Kenntnisse anwenden kann;
den Prozess jederzeit so beherrscht, dass nie ernsthafte Zweifel an der Erfüllung der fahrdienstlichen Aufgabe entstehen.
Das BAV erlässt Richtlinien über die Inhalte der praktischen Prüfung.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 1. Febr. 2014 (AS 2014 67). ↩
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