Die Fahrpraxis ist durch Tätigkeiten im Rahmen der Bescheinigung zu erwerben.
Lokführer- und -führerinnen der Kategorien B60, B80, B100 und B sowie Strassenbahnführer und -führerinnen können die Hälfte der Fahrpraxis durch Pilotieren erwerben, wobei eine Pilotierstunde als halbe Fahrstunde zählt.
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