Die Führerausweise und Bescheinigungen der folgenden Kategorien berechtigen zu den nachfolgenden Tätigkeiten auf den Bahnnetzen nach Anhang 1:
| a. | Kategorie Ai40: | 1. zum indirekten Führen und Pilotieren von Rangierbewegungen in Bahnhöfen und auf gesperrten Streckengleisen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, 2. zum operativen Vor- und Nacharbeiten an Rangierbewegungen, 3. zum Begleiten von Zügen aus Gründen der Betriebssicherheit, 4. mit der Erweiterung Zugvorbereitung: zum operativen Vorbereiten von Zügen; | |
|---|---|---|---|
| b. | Kategorie Ai: | 1. zum indirekten Führen und Pilotieren von Rangierbewegungen in Bahnhöfen und auf gesperrten Streckengleisen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, 2. zum indirekten Führen von Rangierbewegungen auf Strecken mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, 3. zum operativen Vor- und Nacharbeiten an Rangierbewegungen und zum operativen Vorbereiten von Zügen, 4. zum Begleiten von Zügen aus Gründen der Betriebssicherheit; | |
| c. | Kategorie Bi: | 1. zum indirekten Führen und Pilotieren von Rangierbewegungen in Bahnhöfen, 2. zum indirekten Führen von Zugfahrten mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, 3. zum indirekten Führen und Pilotieren aller Rangierbewegungen und Zugfahrten, wenn der Führerraum nicht für die Bedienung durch eine einzige Person eingerichtet ist und eine zweite Person indirekt führt, 4. zum Begleiten von Zügen aus Gründen der Betriebssicherheit. |
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.