- Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
- Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
- Dieses Gesetz gilt bis zum 31. Dezember 2015.
- Die Geltungsdauer dieses Gesetzes wird bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.1
Datum des Inkrafttretens: 1. Oktober 20002