742.411GüTVFederal Council Ordinance01.01.2026Originalquelle
(Art. 15 Abs. 4 GüTG)
Die Höhe des Investitionsbeitrags für Bahnwagen mit einer Immatrikulation vor dem 1. Januar 2026 oder für Bahnwagen, die während der Laufzeit des Verpflichtungskredits für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Gütertransport auf der Schiene1beschafft werden, beträgt 8000 Franken.
Die Höhe des Beitrags für Triebfahrzeuge, die nach Ende der Ausrüstung mindestens noch fünf Jahre im Einsatz sind, beträgt 75 000 Franken.