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Kommentare: Art. 27 | Omnilex
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GüTV · Verordnung über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen
Art. 27
Art. 26
Art. 28
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Art. 27
Art. 26
Art. 28
742.411
GüTV
Federal Council Ordinance
01.01.2026
Originalquelle
Das Gesuch um einen Investitionsbeitrag ist beim BAV einzureichen.
Es muss folgende Angaben enthalten:
Auflistung der Fahrzeuge mit jeweiliger Immatrikulationsnummer;
Baujahr je Fahrzeug.
Das BAV kann bei Bedarf weitere Unterlagen verlangen.
Es entscheidet über das Gesuch.
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