742.411GüTVFederal Council Ordinance01.01.2026Originalquelle
Das BAV führt ein Verzeichnis der Anschlussgleise. Es erlässt eine Richtlinie über das Verzeichnis, insbesondere über die von den Anschliessern mitzuteilenden Angaben.
Es führt im Rahmen seiner Aufsicht periodisch Erhebungen über den Umfang und den Betrieb von Anschlussgleisen durch.
Es kann Aufsichtstätigkeiten Dritten übertragen.
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