(Art. 12)
Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
I
Die Verordnung des UVEK vom 3. Dezember 19961über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn und mit Seilbahnen wird aufgehoben.
II
Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:
…2