745.13FPVFederal Council Ordinance01.02.2025Originalquelle
Die Stammdaten, Fahrplandaten, Echtzeitdaten und Störungsdaten müssen öffentlich zugänglich sein. Sie sind durch die Unternehmen an die SKI zu übermitteln.
An jeder Haltestelle sind die Abfahrtszeiten sämtlicher Kurse aller Linien anzugeben, welche die Haltestelle bedienen.
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