Diese Verordnung regelt den Bau und den Betrieb von Rohrleitungsanlagen zur Beförderung von flüssigen oder gasförmigen Brenn- und Treibstoffen, Kohlenwasserstoffen oder Kohlenwasserstoffgemischen, wie Roherdöl, Erdgas, Raffineriegasen, Erdöldestillaten oder flüssigen Rückständen der Erdölraffination, und zur Beförderung von Wasserstoff.
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