Der Bericht über die Auswirkungen auf die Umwelt und über die Abstimmung mit der Raumplanung enthält: a. in Bezug auf die Umweltaspekte: 1. bei Projekten, die der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterstehen: einen Umweltverträglichkeitsbericht, 2. bei Projekten, die nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterstehen: einen Umweltbericht; b. einen Kurzbericht nach Artikel 5 Absatz 3 der Störfallverordnung vom 27. Februar 19911(StFV); c. eine Risikoermittlung im Sinne von Anhang 4.4 StFV, wenn dies aufgrund der Beurteilung nach Artikel 6 StFV notwendig ist; d. einen hydrogeologischen Bericht; e. einen Bericht über den Bodenschutz einschliesslich Kartierungen; f. einen Bericht über die Abstimmung mit der Raumplanung, insbesondere mit der Richt- und Nutzungsplanung der Kantone; g. einen Bericht über mögliche Gefährdungen der Anlage durch gravitative Naturgefahren wie Rutschung, Sturz, Lawine, Hochwasser, Einsturz sowie Hebung durch Grundwasser.
SR 814.012 ↩
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