746.11RLVFederal Council Ordinance01.08.2019Originalquelle
Für die Aussteckung von Rohrleitungsprojekten gilt:
Die Leitungsachse ist sichtbar durch orangefarbige Pflöcke zu markieren.
Die Markierungssignale sind durch Pflöcke zu markieren.
Bäume, die entfernt werden müssen, sind durch eine orangefarbige Markierung zu kennzeichnen; schneidet das Trassee der Leitung Gebüsch oder Wald, so sind die Grenzen, innerhalb derer gerodet werden muss, mit orangefarbiger Markierung zu bezeichnen.
Die Umrisslinien von beanspruchtem Grundeigentum sind mit blauen Pflöcken zu bezeichnen.
Die äusseren Kanten von Hochbauten sind durch Profile zu kennzeichnen.
Die Aussteckung muss während der ganzen Dauer der Auflage des Projektes aufrechterhalten werden.
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