746.11RLVFederal Council Ordinance01.08.2019Originalquelle
Das BFE informiert die kantonale Vermessungsaufsicht über die Eröffnung eines Plangenehmigungsverfahrens.
Die Unternehmung muss diese Stelle innert 20 Tagen über Änderungen ihrer Anlagen informieren, die eine Nachführung der amtlichen Vermessung notwendig machen.
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