746.11RLVFederal Council Ordinance01.08.2019Originalquelle
Das BFE kontrolliert die Einhaltung der Auflagen aus der Plangenehmigung. Es überwacht insbesondere die Einhaltung der zum Schutz der Umwelt angeordneten Massnahmen. Es kann die Auflagenkontrolle ganz oder teilweise von Dritten, namentlich von den Kantonen, durchführen lassen.
Es stimmt sich bezüglich der Auflagenkontrolle im Rahmen der technischen Aufsicht mit dem ERI ab. Bei Differenzen entscheidet das BFE.
Die Unternehmung teilt dem BFE auf Anfrage die Organisation der Baustelle, den Terminplan für die Ausführung des Projektes und allenfalls weitere vom BFE benötigte Angaben rechtzeitig mit.
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