746.11RLVFederal Council Ordinance01.08.2019Originalquelle
Das ERI überwacht die fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten Es kann Kontrollen durchführen oder von Dritten durchführen lassen.
Es informiert das BFE bei Bedarf über die Ausführung der Bauarbeiten und über die Einhaltung der damit zusammenhängenden Auflagen.
Die Unternehmung teilt dem ERI die Organisation der Baustelle, die technischen Spezifikationen der Bauausführung und den Terminplan für die Ausführung des Projektes rechtzeitig im Voraus mit.
Sie muss das ERI über besondere Vorkommnisse umgehend informieren.
Sie erstellt Protokolle über die durchgeführten Arbeiten und Kontrollen und weist sie auf Verlangen dem ERI vor.
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