748.132.3AuLaVFederal Council Ordinance01.09.2014Originalquelle
Das BAZL erteilt Bewilligungen auf schriftliches Gesuch hin.
Es entscheidet so rasch als möglich, in der Regel aber spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Einreichung des vollständigen Gesuchs. Wird diese Ordnungsfrist überschritten, so kann die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller vom BAZL verlangen, dass dieses die Überschreitung der Frist schriftlich begründet und ihr oder ihm mitteilt, bis wann der Entscheid voraussichtlich zu erwarten ist.
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