783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Der Bundesrat sorgt dafür, dass insbesondere bei Katastrophen oder Notlagen, die das ganze Land schwer in Mitleidenschaft ziehen, eine minimale Versorgung mit Postdiensten angeboten wird.
Er bestimmt im Einzelfall:
welche Anbieterinnen den Postverkehr sicherstellen;
welche Postdienste die Anbieterinnen erbringen;
die Höhe der Abgeltung.
Er kann die Erbringung von Postdiensten einschränken oder untersagen.
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