783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Post gewährt Dritten den diskriminierungsfreien und transparenten Zugang zu den elektronischen Einrichtungen und Dienstleistungen des hybriden Zustellsystems.
Sie stellt Dritten sichere Schnittstellen zum hybriden Zustellsystem zur Verfügung. Sie ermöglicht namentlich, dass elektronische Sendungen:
mittels direkter Datenübermittlung zwischen Fachapplikationen Dritter und dem hybriden Zustellsystem aufgegeben werden können;
mittels sicherer Datenübermittlung zwischen Fachapplikationen Dritter und dem hybriden Zustellsystem angenommen und abgerufen werden können.
Die PostCom erlässt bei Streitigkeiten zwischen der Post und Dritten betreffend den nichtdiskriminierenden Zugang eine Verfügung.
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