783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die PostCom erhebt Gebühren für Dienstleistungen und Verfügungen im Zusammenhang mit dem nichtdiskriminierenden Zugang zum hybriden Zustellsystem.
Sie erhebt zur Deckung der Kosten für die Aufsicht über das hybride Zustellsystem, die nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckt sind, bei der Post eine jährliche Aufsichtsabgabe.
Bemessung, Fälligkeit, Stundung und Verjährung richten sich nach den Bestimmungen der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 20041.