783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Das UVEK kann internationale Vereinbarungen technischen und administrativen Inhalts abschliessen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Das BAKOM bereitet die Beschlüsse des Bundesrates über den Abschluss internationaler Vereinbarungen vor.
Das BAKOM, die PostCom und die Post vertreten die Schweiz in den internationalen Organisationen. Das BAKOM koordiniert die Vertretung.
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