Anbieterinnen, die der ordentlichen Meldepflicht unterliegen, haben jährlich den Nachweis zu erbringen, dass sie die Mindeststandards einhalten.
Die PostCom kann von Anbieterinnen, die der ordentlichen oder der vereinfachten Meldepflicht unterliegen, Auskunft über die Einhaltung der Mindeststandards verlangen.
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