Zurück zum Gesetz

Art. 34e

784.101.1FDVFederal Council Ordinance01.04.2007Originalquelle

Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten, die verpflichtet sind, die Nummernportabilität sicherzustellen, müssen den übrigen Anbieterinnen den Zugang zu denjenigen Informationen ermöglichen, welche die korrekte Verbindungssteuerung zu den portierten Nummern gewähren.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.