784.101.2FAVFederal Council Ordinance13.06.2016Originalquelle
Diese Verordnung regelt:
das Anbieten, die Bereitstellung auf dem Markt, die Inbetriebnahme, das Erstellen und das Betreiben von Fernmeldeanlagen nach Artikel 3 Buchstabe d FMG;
die Anerkennung von Prüf- und Konformitätsbewertungsstellen;
die Kontrolle der Fernmeldeanlagen.
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