784.104.2VIDFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Die Rechtsbeziehungen zwischen Registraren, gesuchstellenden Personen sowie Halterinnen und Haltern von Domain-Namen unterstehen dem Privatrecht. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen dieser Verordnung und ihrer Ausführungsvorschriften.
Die Registrare sind in der Preisfestlegung für ihre Registrierungsdienstleistungen frei; vorbehalten bleibt Artikel 40 Absatz 4 FMG.
Die Registrare veröffentlichen ihre Preise sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihre Dienstleistungen.
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