784.104.2VIDFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Die Registrare arbeiten mit der Registerbetreiberin zusammen, um Bedrohungen, Missbräuche und Gefahren zu identifizieren, welche die Verwaltung der Domains und der ihnen untergeordneten Domain-Namen, die dafür verwendete Infrastruktur oder das DNS betreffen oder betreffen könnten. Sie können Personendaten im Zusammenhang mit solchen Vorfällen bearbeiten, nötigenfalls auch ohne Wissen der betroffenen Personen.
Sie melden den zuständigen Stellen des Bundes sicherheitsrelevante Zwischenfälle in ihren Systemen, ihrer Verwaltungsinfrastruktur oder dem DNS. Sie können Personendaten im Zusammenhang mit Zwischenfällen bearbeiten und den zuständigen Stellen weiterleiten, nötigenfalls auch ohne Wissen der betroffenen Personen.
Die Registrare übermitteln dem angerufenen Streitbeilegungsdienst auf Verlangen alle bei ihnen vorhandenen Personendaten, die für die Beilegung einer Streitigkeit nötig sind.
Footnotes
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 15. Sept. 2017, mit Wirkung seit 1. Nov. 2017 (AS 2017 5225). ↩
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