784.401RTVVFederal Council Ordinance01.04.2007Originalquelle
Das BAKOM publiziert jährlich:
a. für die Haushalt- und für die Unternehmensabgabe sowie konsolidiert für beide:
1. die Gesamteinnahmen der Abgabe,
2. die Erhebungskosten;
b. die Verwendung der Einnahmen nach Verwendungszweck.
Die Erhebungsstelle und die ESTV liefern dem BAKOM die nötigen Angaben.
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