(Art. 72 Abs. 1)
Mindestangaben für den Bericht über die Ergebnisse eines klinischen Versuchs
Ein Bericht über die Ergebnisse eines klinischen Versuchs muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name der Firma / Name des Sponsors;
- Präparatename einschliesslich Dosisstärke und Darreichungsform;
- bei schweizerischen Zulassungen: das Zulassungsdatum und die Zulassungsnummern;
- Wirkstoffname;
- Versuchsnummer / Protokollnummer / EudraCT-Nummer;
- Versuchstitel gemäss letzter Protokollversion, inklusive aller Änderungen und Kurzbeschreibung;
- Versuchspräparat;
- Prüfärztinnen und Prüfärzte;
- Angaben zu Studienzentren;
- Publikation, insbesondere Titel, Herausgeber und Erscheinungsjahr;
- Versuchsdauer;
- Versuchsphase, Versuchstyp;
- Ziele des Versuchs;
- Prüfmethode;
- geplante und tatsächliche Anzahl analysierter Patientinnen und Patienten;
- Diagnose und Einschlusskriterien;
- Angaben zur Prüfmedikation, insbesondere Dosierung, Applikationsweg, Batchnummer;
- Dauer der Behandlung;
- Angaben zur Vergleichsmedikation, insbesondere Dosierung, Applikationsweg, Batchnummer;
- Evaluationskriterien, insbesondere Wirksamkeit und Sicherheit;
- statistische Methode;
- Zusammenfassung und Schlussfolgerung, insbesondere Resultate zur Wirksamkeit und Sicherheit;
- Datum des Versuchsberichtes.