Der behördlichen Chargenfreigabe unterstehen insbesondere:
Arzneimittel, die aus menschlichem Blut oder menschlichem Plasma hergestellt sind;
Impfstoffe;
tierische Seren für die Verwendung am Menschen.
Die Swissmedic kann weitere Produkte der behördlichen Chargenfreigabe unterstellen, wenn dies zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit notwendig ist.
Die Swissmedic verfügt bei der Erteilung der Zulassung, ob ein Arzneimittel der behördlichen Chargenfreigabe untersteht oder nicht.
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