814.318.142.1LRVFederal Council Ordinance01.03.1986Originalquelle
Wer gewerbsmässig Brennstoffe einführt oder anbietet, muss dem Abnehmer oder Verbraucher die Qualität des Brennstoffes deklarieren. Bei der Einfuhr muss er die Qualität zudem der Zollbehörde deklarieren.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.