814.318.142.1LRVFederal Council Ordinance01.03.1986Originalquelle
Das BAFU kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften über das Inverkehrbringen von Baumaschinen und deren Partikelfiltersystemen sowie von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotor. Es kontrolliert insbesondere:1
ob die Angaben in der Konformitätserklärung zutreffen; oder
2 ob die Verbrennungsmotoren der Maschinen und Geräte, die mit einem Genehmigungszeichen versehen sind, mit dem typengenehmigten Motor oder der typengenehmigten Motorenfamilie übereinstimmen.
Es kann öffentlich-rechtliche Körperschaften und privatrechtliche Fachorganisationen mit Kontrollaufgaben betrauen.
Entsprechen die kontrollierten Anlagen nicht den Anforderungen, so ordnet das BAFU die erforderlichen Massnahmen an. Es kann in schwerwiegenden Fällen das weitere Anbieten und Inverkehrbringen verbieten oder die Anpassung von in Verkehr gebrachten Anlagen verlangen.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 20. Okt. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 632). ↩
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. April 2018, in Kraft seit 1. Juni 2018 (AS 2018 1687). ↩
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