814.600VVEAFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Diese Verordnung soll:
Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie die Gewässer, den Boden und die Luft vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen schützen, die durch Abfälle erzeugt werden;
die Belastung der Umwelt durch Abfälle vorsorglich begrenzen;
eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe durch die umweltverträgliche Verwertung von Abfällen fördern.
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