814.600VVEAFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Abfallanlagen sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben.
Inhaberinnen und Inhaber von Abfallanlagen müssen alle zehn Jahre prüfen, ob die Anlage dem Stand der Technik entspricht, und die nötigen Anpassungen vornehmen.
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