814.610VeVAFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
Das BAFU entscheidet über das Gesuch innert 30 Tagen, nachdem die zuständige Behörde des Einfuhrstaates den Empfang des Notifizierungsbogens bestätigt hat.
Sieht das Recht des Einfuhr- oder eines Durchfuhrstaates für die Zustimmung zur Ein- oder Durchfuhr längere Fristen vor, so entscheidet das BAFU spätestens 5 Tage, nachdem die Stellungnahme dieses Staates vorliegt.
Das BAFU sendet demjenigen Kanton, in dem sich die zur Ausfuhr angemeldeten Abfälle befinden, eine Kopie der Verfügung.
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