814.610VeVAFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
Wer bewilligungspflichtige Abfälle ausführt, muss eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankgarantie oder einer Versicherung zugunsten des BAFU erbringen.
Die Sicherheitsleistung dient zur Deckung sämtlicher Kosten, die anfallen, wenn der Exporteur den Pflichten gemäss Artikel 33 und 34 nicht nachkommt.
Das BAFU legt fest, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum die Sicherheitsleistung erbracht werden muss.
Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach den Kosten für:
die Lagerung für 180 Tage;
den Transport;
die Entsorgung (einschliesslich der Analysen).
Die Sicherheitsleistung muss mindestens für die Gültigkeitsdauer der Bewilligung sowie für die darauffolgenden 360 Tage erbracht werden. Das BAFU gibt die Sicherheitsleistung auf Verlangen des Exporteurs frei, wenn dieser mittels Entsorgungsnachweis nach Anhang 2 Ziffer 1 Buchstabe e belegt, dass die Entsorgung der Abfälle im Ausland erfolgt ist.
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