(Art. 3 Abs. 2)
| Parameter | Richtwerte | Einheiten | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| 1 Spezifische Anforderungen | |||
| Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC, Total Organic Carbon) | ≤ 2 | mg/l | Keine ungewöhnlichen Veränderungen. Die Erhöhung der Konzentration des ins Haus eintretenden Wassers darf höchstens 0,5 mg C/l entsprechen. |
| Trübung | ≤ 1 | NTU | Im Verteilnetz |
| 2 Radioaktivität | Die Überwachung von Radon, Tritium oder der Gesamtdosis (RD) ist nicht notwendig, wenn mittels eines anderen repräsentativen Überwachungsprogramms oder anderer verlässlicher Untersuchungen gezeigt werden kann, dass die Werte von Radon, Tritium oder die RD nicht überschritten werden. | ||
| Radon | ≤ 100 | Bq/l | |
| Tritium | ≤ 100 | Bq/l | Erhöhte Tritiumwerte können auf das Vorhandensein anderer künstlicher Radionuklide hindeuten. Liegt die Tritiumkonzentration über dem für sie festgelegten Parameterwert, so ist eine Analyse im Hinblick auf das Vorhandensein anderer künstlicher Radionuklide erforderlich. |
| Richtwert Gesamtdosis (RD) nach Art. 1a der Kontaminantenverordnung vom 16. Dez. 20161 | ≤ 0,1 | mSv/Jahr | Effektive Folgedosis (für die Aufnahme während eines Jahres) durch alle im Trinkwasser nachgewiesenen künstlichen und natürlichen Radionuklide unter Ausschluss von Tritium, Kalium-40, Radon und kurzlebigen Zerfallsprodukten von Radon. |
SR 817.022.15 ↩
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