(Art. 3, 4 Abs. 4, 5 Abs. 1 und 2 sowie 7 Abs. 1)
1 Die Höchstgehalten beziehen sich, wenn in der Liste nicht anders angegeben, auf die gut gewaschenen oder gereinigten (Staub, Erde) verzehrbaren Anteile des Lebensmittels. 2 Der Wert für konzentrierte Erzeugnisse und Trockenerzeugnisse wird auf der Grundlage des genussfertigen Erzeugnisses berechnet. 3 Die Höchstkonzentrationen gelten für die jeweilige Radionuklidgruppe. Innerhalb der Nuklidgruppe gelten sie für die Summe der gemessenen Aktivitäten. 4 Milcherzeugnisse sind Milch und Rahm sowie Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssmitteln; ausgenommen Erzeugnisse, die Sojalecithin oder Emulgatoren einer grösseren Menge als 3 Gewichtshundertteile (GHT), bezogen auf die Trockenmasse, enthalten. 5 Flüssige Lebensmittel sind Getränke, alkoholhaltige Getränke und Essig, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssmitteln. 6 «Lebensmittel von geringerer Bedeutung» bezeichnet Lebensmittel von geringerer diätetischer Bedeutung, auf die nur ein geringfügiger Anteil des Lebensmittelverbrauchs der Bevölkerung entfällt. Dazu gehören Lebensmittel nach Teil B, Tabelle 1.
| Lebensmittel von geringer Bedeutung |
|---|
| Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren |
| Ätherische Öle (auch terpenfrei gemacht), einschliesslich «konkreter» oder «absoluter» Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nichtflüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle |
| Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert |
| Gemüse, Obst, Hartschalenobst, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert) |
| Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele |
| Hefen, lebend oder nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend; zubereitete Backtriebmittel in Pulverform |
| Hopfen oder Blütenzapfen, frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin |
| Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze |
| Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet |
| Kakaomasse, auch entfettet |
| Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall |
| Kapern, frisch oder gekühlt |
| Kapern vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet |
| Kaviar |
| Kaviarersatz |
| Knoblauch, frisch oder gekühlt |
| Mate |
| Mehl, Griess und Pulver von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen von Maniok, Maranta und Salep, Topinambur, Süsskartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, Sagobaum |
| Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen |
| Natürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine, einschliesslich natürlicher Konzentrate, und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösemitteln aller Art |
| Pfeffer der Gattung «Piper»; Obst der Gattungen «Capsicum» oder «Pimenta», getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert |
| Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert |
| Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen, einschliesslich Wassermelonen, frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von Schwefeldioxid oder anderen Stoffen eingelegt |
| Stärke von Maniok |
| Trüffeln, frisch oder gekühlt |
| Trüffeln, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet |
| Trüffeln, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht |
| Vanille |
| Wurzeln oder Knollen von Maniok, Maranta und Salep, Topinambur, Süsskartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaums |
| Zimt und Zimtblüten |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
|---|---|---|---|
| Radionuklid bzw. Radionuklidgruppe | Lebensmittel | Höchstgehalt (Bq/kg) | Bemerkungen |
| Iodisotope | flüssige Lebensmittel | 500 | insbesondere I‑131 |
| " | Lebensmittel allgemein | 2000 | übrige; insbesondere I‑131 |
| " | Lebensmittel von geringer Bedeutung | 20 000 | insbesondere I‑131 |
| " | Milcherzeugnisse | 500 | " |
| " | Säuglingsanfangs- und Folgenahrung | 150 | " |
| Plutoniumisotope und Transplutoniumelemente | flüssige Lebensmittel | 20 | alpha-Teilchen emittierende, insbesondere Pu-239 und Am-241 |
| " | Lebensmittel allgemein | 80 | übrige; alpha-Teilchen emittierende, insbesondere Pu-239 und Am-241 |
| " | Lebensmittel von geringer Bedeutung | 800 | alpha-Teilchen emittierende, insbesondere Pu-239 und Am-241 |
| " | Milcherzeugnisse | 20 | " |
| " | Säuglingsanfangs- und Folgenahrung | 1 | " |
| Strontiumisotope | flüssige Lebensmittel | 125 | insbesondere Sr-90 |
| " | Lebensmittel allgemein | 750 | übrige; insbesondere Sr-90 |
| " | Lebensmittel von geringer Bedeutung | 7500 | insbesondere Sr-90 |
| " | Milcherzeugnisse | 125 | " |
| " | Säuglingsanfangs- und Folgenahrung | 75 | " |
| Übrige Radionuklide mit einer Halbwertszeit von mehr als 10 Tagen ausser C-14, Tritium und K-40 | flüssige Lebensmittel | 1000 | insbesondere Cs-134 und Cs-137 |
| " | Lebensmittel allgemein | 1250 | übrige; insbesondere Cs-134 und Cs-137 |
| " | Lebensmittel von geringer Bedeutung | 12 500 | insbesondere Cs-134 und Cs-137 |
| " | Milcherzeugnisse | 1'000 | " |
| " | Säuglingsanfangs- und Folgenahrung | 400 | " |
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