Die kantonalen Krebsregister leiten die registrierten Daten und die Fallnummer regelmässig an die nationale Krebsregistrierungsstelle (5. Abschnitt) weiter. Das Geburts- und das Todesdatum umfassen dabei nur Monat und Jahr. Nicht weitergeleitet werden Name und Vorname, Wohnadresse und Versichertennummer der Patientin oder des Patienten.
Sie leiten die Versichertennummer und die Fallnummer an den Pseudonymisierungsdienst (Art. 31 Abs. 1 Bst. c) weiter.
Der Pseudonymisierungsdienst pseudonymisiert die Versichertennummer und leitet diese zusammen mit der Fallnummer an die nationale Krebsregistrierungsstelle weiter. Er leitet zudem die Versichertennummer und die Fallnummer an das BFS weiter.
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