Die Bruttokosten nach Artikel 65 Absatz 1quaterKVG für das Durchführungsjahr (BK_estt) werden mit folgender Formel geschätzt:
BK_estt=PS_estt+KB_estt
In dieser Formel bedeuten:
| PS_est | = | geschätztes Prämiensoll |
|---|---|---|
| KB_est | = | geschätzte Kostenbeteiligung |
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