- Der Mindestbeitrag in Franken (Min_CHF
t), welcher der Kanton für die Prämienverbilligung aufwendet, wird mit folgender Formel berechnet:
Min_CHFt=Min_%t×BK_estt
In dieser Formel bedeuten:
Min_%t | = | prozentualer Mindestanteil |
|---|
BK_estt | = | geschätzte Bruttokosten |
- Der prozentuale Mindestanteil (Min_%
t) wird nach Artikel 65 Absatz 1quinquiesKVG berechnet. Dazu wird auf die prozentuale Prämienbelastung der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten des Vor-Vorjahrs abgestellt.
- Die prozentuale Prämienbelastung der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten des Vor-Vorjahrs (PB_40 %
t–2) wird mit folgender Formel berechnet:
PB_40%t−2=skal_PS_40%t−2−PVt−2skal_Eink_40%t−2
In dieser Formel bedeuten:
skal_PS_40 %t–2 | = | skaliertes Prämiensoll der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten des Vor-Vorjahres |
|---|
PVt–2 | = | Summe der im Vor-Vorjahr geleisteten Kantons- und Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung |
skal_Eink_40 %t–2 | = | skaliertes Einkommen der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten des Vor-Vorjahres |
- Für die Ermittlung der geleisteten Kantons- und Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung stellt das BAG auf die Abrechnungen der Kantone nach Artikel 21 ab.
- Für die Ermittlung der Mindestbeiträge der Kantone wird auf die Masszahlen der Kantone abgestellt.