Die Aufsichtsbehörde erteilt die Bewilligung zur Durchführung der Rückversicherung der Versicherungsrisiken der sozialen Krankenversicherung, wenn der Rückversicherer die Anforderungen dieses Gesetzes erfüllt und die Interessen der Versicherten gewährleistet.
Sie veröffentlicht eine Liste der zugelassenen Rückversicherer.
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