Die im Anhang 2 aufgeführten Regelungen der Branchenvereinbarung zwischen Santésuisse und Curafutura vom 22. März 20241betreffend die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung sind für sämtliche Versicherer allgemeinverbindlich.
Die Vereinbarung kann kostenlos eingesehen werden unter www.santesuisse.ch/fuer-versicherte/dienstleistungen/meldeformular-telefonwerbung und curafutura.ch/themen/krankenversicherung/vermittler/. ↩
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