832.121KVAVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Die Effektenleihe und das Pensionsgeschäft sind unzulässig.
Zulässig ist die Effektenleihe innerhalb einer kollektiven Kapitalanlage nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe e, wenn deren Anspruch auf Rückforderung der entliehenen Vermögenswerte effektiv sichergestellt ist.
Das EDI kann nähere Vorschriften erlassen.
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