832.121KVAVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Die externe Revisionsstelle prüft den aufsichtsrechtlichen und den statutarischen Jahresabschluss sowie das gebundene Vermögen nach den Grundsätzen der ordentlichen Revision.
Die Aufsichtsbehörde kann die externe Revisionsstelle damit beauftragen, zu kontrollieren, ob das interne Kontrollsystem oder Teile davon wirksam und der Grösse und der Komplexität des Unternehmens angepasst sind.1
Die externe Revisionsstelle kann vor Ort Zwischenrevisionen durchführen, namentlich wenn Zweifel an der ordnungsgemässen Rechnungsführung und Verwaltung bestehen.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. April 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 195). ↩
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