832.121KVAVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Der Versicherer darf Rückversicherungsverträge nur unter Bedingungen abschliessen, wie er sie auch mit unabhängigen Dritten vereinbaren würde.
Er darf sich zur Bezahlung von Rückversicherungsprämien in der Höhe von höchstens 50 Prozent der gesamten von seinen Versicherten geschuldeten Prämien verpflichten.
Er hat den Rückversicherungsvertrag und dessen Änderungen spätestens einen Monat vor ihrer Gültigkeit der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Er hat Planerfolgsrechnungen für die gesamte Vertragsdauer beizulegen.
Er hat in den Rückversicherungsverträgen die Kündigung zu regeln. Die Rückversicherungsverträge müssen auf das Ende jedes Kalenderjahres kündbar sein. Die Kündigungsfrist muss mindestens sechs Monate betragen.
Die Aufsichtsbehörde darf vom Versicherer und vom Rückversicherer Daten verlangen, um zu beurteilen, ob die Anforderungen nach Absatz 1 eingehalten werden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.